Sommerreifen 2023/24
Bis 15. April gilt in Österreich Winterreifenpflicht, solange winterliche Fahrbahnverhältnisse vorhanden sind!
Gesetzliche Mindestprofiltiefe von Reifen
Sommerreifen von Pkw, leichten Lkw bis 3,5 t, Motorräder müssen eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen.
Bei Motorfahrrädern (Mopeds) beträgt die Mindestprofiltiefe 1 mm.
Winterreifen von Pkw und leichten Lkw bis zu einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t müssen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm (Radialreifen) bzw. 5 mm (Diagonalreifen) aufweisen.
Das gilt auch für sogenannte Ganzjahresreifen mit entsprechender M+S Markierung. Winterreifen, die diese Mindestprofiltiefe nicht mehr erreichen, aber über der Mindestprofiltiefe von Sommerreifen liegen, dürfen grundsätzlich als Sommerreifen weiterverwendet werden. Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit ist dies jedoch nicht zu empfehlen.